Rufnummernmitnahme: So funktioniert es
Was ist zu beachten, wenn man den Mobilfunkanbieter wechseln, die Rufnummer aber behalten möchte? In welchen Fällen geht das überhaupt? Alles Wichtige zum Thema mitsamt Klärung der Kostenfrage finden Sie hier!

Was im Festnetz seit 1998 Usus ist, gilt seit November 2002 auch für die deutschen Mobilfunknetze: Bei einem Wechsel des Anbieters kann man in den meisten Fällen seine Handynummer behalten. Bezeichnet wird dieser Vorgang mit Rufnummernmitnahme, Rufnummernportierung, Mitnahme der Handynummer oder mit Mobile Number Portability (MNP).
Der Verlust der Rufnummer hatte in der Vergangenheit immer wieder Mobilfunkkunden von einem Wechsel abgehalten - auch wenn die Meinungen über die Zahl wechselwilliger Handynutzer auseinandergehen. Glücklicherweise können Mobilfunkkunden, die den Betreiber wechseln wollen, die "Nebenkosten" eines Nummernwechsels wie etwa den Druck neuer Visitenkarten vermeiden und sich möglicherweise günstigeren Tarifen eines anderen Anbieters zuwenden. Auch entfällt so der Stress, allen Bekannten eine neue Nummer mitteilen zu müssen. Lediglich in Ausnahmefällen kann die Mitnahme der Rufnummer verweigert werden, etwa, wenn man innerhalb des gleichen Unternehmens wechselt.
Vor der Rufnummernmitnahme kommt die Kündigung
Zunächst einmal muss man bei seinem alten Anbieter kündigen. Je nach Vertragslaufzeit sind die Kündigungsfristen unterschiedlich; bei einem 24-Monatsvertrag sind es in der Regel drei Monate. Versäumt man die Frist, hat man einen neuen Vertrag am Bein, der unter Umständen zwölf Monate laufen kann. Die vorzeitige Portierung der Nummer aus einem laufenden Vertrag ist hierzulande seit 2012 ebenfalls möglich; natürlich muss der Vertrag trotzdem bis zum Ende der Laufzeit bezahlt werden.
Die Frist für eine nachträgliche Rufnummernmitnahme läuft 31 Tage nach dem Ende des bisherigen Vertrags ab, danach ist kein Antrag mehr möglich. Dann fällt die Rufnummer an den bisherigen Anbieter zurück und man hat kein Recht mehr darauf, sie zurückzuholen. Um sicherzugehen, dass sich der gesamte Prozess nicht aufgrund unklarer Datenlage verzögert, sollte man beim Abschluss des neuen Vertrags die alten Unterlagen mitnehmen und dem neuen Anbieter insbesondere die Kündigungsbestätigung und die letzte Mobilfunkabrechnung in Kopie überlassen.
Was passiert mit Mailbox, Fax- und Datendiensten?
Im so genannten Portierungsantrag müssen die Daten exakt mit den bisherigen übereinstimmen. Auch die Mailbox wechselt automatisch mit. Wer allerdings Sprach-, Fax- und Datendienste weiter nutzen möchte, muss das unbedingt auf dem Antrag vermerken. Ansonsten kann der neue Betreiber diese Dienste nur mit neuer Rufnummer zur Verfügung stellen, denn nachträglich ist keine Portierung mehr möglich. Damit wäre alles erledigt; die weiteren Formalitäten klären alter und neuer Provider untereinander.
Fax- und Datennummern müssen, wie bereits erwähnt, extra beantragt werden, die Mailbox ist automatisch dabei. Bei einem externen Anruf der Mailbox, etwa vom Festnetz oder aus dem Ausland, wird nach wie vor die so genannte Langnummer gewählt, ein Mix aus eigener Rufnummer und Erkennungsziffern des Anbieters. Ruft man die Mailbox vom eigenen Handy aus an, wird die feststehende Kurzwahlnummer des neuen Netzes gewählt, beispielsweise die 3311 für die Telekom. Verloren gehen jedoch Ansage- oder Nachrichtentexte, diese können nicht portiert werden. Auch Rufumleitungen und Dienste wie Rufnummernübermittlung oder Anklopfen werden nicht übernommen und müssen nach dem Wechsel neu eingerichtet werden.
Besonderheiten bei Prepaid-Tarifen
Prepaid-Kunden sollten daran denken, genügend Guthaben auf der Karte zu haben, denn die Kosten für die Portierung werden meist vom Prepaid-Guthaben abgezogen. Es kann sein, dass erneut Geld dafür aufgeladen werden muss. Mit der Verzichtserklärung, die man für die Rufnummernmitnahme unterschreibt, kann das Restguthaben aber verfallen.
Austausch der Karten: Es geht los
Mit dem Anbieterwechsel gibt es automatisch eine neue SIM-Karte, auch wenn man seine Handynummer behält. Die Daten der alten Karte sind dann verloren. Somit sollte man nachschauen, ob das Handy die Übertragung der gespeicherten Telefonnummern und Adressen auf die neue Karte ermöglicht. Über die neue SIM-Karte mit der alten Nummer soll man am Tag X spätestens zur Mittagszeit telefonieren können. Die Netzbetreiber schließen kleinere Einschränkungen der Erreichbarkeit nicht aus, die jedoch zeitnah behoben werden sollen.
Die Kostenfrage
Die Kosten für die Rufnummernmitnahme haben sich auf einem relativ einheitlichen Niveau eingependelt, die meisten Anbieter verlangen zwischen 25 und 30 Euro. Die Obergrenze, die die Bundesnetzagentur festgelegt hat, liegt bei 30,72 Euro. Damit sind Aktionen wie die von Drillisch Alphatel Geschichte - der Provider nahm zwei Jahre lang 116 Euro Portierungsgebühr, bis die Regulierungsbehörde (damals noch unter dem Namen RegTP) dies im Dezember 2004 unterband.
Von Wirknetzen und Datenbanken: Wie funktioniert das Ganze?
Die Mobilfunkkunden freuen sich, doch die Betreiber zeigen sich allenthalben not amused. Die Portierung der Rufnummer ist mit einem ordentlichen Aufwand verbunden, was insbesondere beim Thema Wechselkosten immer wieder gerne erwähnt wird.
Mit den ersten vier Ziffern der Rufnummer konnte bislang jeder Anruf eindeutig zugeordnet werden, was jetzt natürlich entfällt. Nach erfolgter Portierung müssen die Netzbetreiber einen Anruf anhand der Datenbank MRDB zuordnen. Bei jedem Verbindungsaufbau von Handy zu Handy muss dann überprüft werden, in welches "Wirknetz" der Anruf geht, also in welchem Netz der Anrufer gerade tatsächlich telefoniert. Ruft man vom Festnetz oder vom Ausland aus an, gibt es noch einen zusätzlichen Umweg. In diesen Fällen switcht die Verbindung vom ursprünglichen Betreiber der Rufnummer über die Datenbank hin ins Wirknetz.
Das Problem der Netzeinordnung
Da in manchen Mobilfunktarifen netzinterne Gespräche anders tarifiert werden als netzexterne, ist es für den Kunden wichtig zu wissen, in welches Netz er telefoniert. Da mittlerweile das Netz nicht mehr automatisch durch die Rufnummer ersichtlich ist, mussten die Anbieter für Transparenz sorgen. Mobilfunkanbieter, die für Anrufe in die verschiedenen Mobilfunknetze unterschiedliche Preise verlangen, müssen schon alleine aufgrund der Preisauszeichnungspflicht ihren Kunden eine Möglichkeit schaffen, sich zu informieren, welche Rufnummer in welchem Netz geschaltet ist. Daher haben die Netzbetreiber entsprechende Info-Nummern geschaltet. Ebenfalls wichtig ist die Unterscheidung beim Call by Call. Hier sollte man sicherheitshalber mit Anbietern telefonieren, deren Preise einheitlich sind, denn teilweise wird nach dem tatsächlichen Netz, teilweise nach dem ursprünglich zugeteilten abgerechnet.
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