Schlappe für SAP im Software-Streit
Der Software-Hersteller SAP darf in seinen AGB nicht die Erlaubnis zum Weiterverkauf gebrauchter Software-Lizenzen an die Genehmigung durch das Unternehmen binden. Zwei diesbezügliche Klauseln seien ungültig, befand das Hamburger Landgericht.

Hamburg (dpa/red) - SAP wollte den Weitervertrieb nur mit ausdrücklicher Genehmigung erlauben. Sollten die Klauseln weiter verwendet werden, droht SAP ein Ordnungsgeld.
In dem Verfahren hatte der Vermarkter Susensoftware, der nicht mehr gebrauchte Lizenzen von Unternehmen aufkauft und weiter vermarktet, gegen den Softwarehersteller SAP geklagt. Die Firma wirft SAP vor, in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Weiterverkauf zu erschweren und damit den Wettbewerb zu behindern.
Zwei von drei Klauseln sind unwirksam
In der ersten mündlichen Verhandlung hatte der Vorsitzende Richter zwei der drei beanstandeten Klauseln als bedenklich angesehen. Die Zustimmungsklausel zur Weitergabe von SAP-Software sowie die Regelungen zu Zukauf und der sogenannten Vermessung seien nicht mit einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg zu einem ähnlichen Fall vereinbar und dürften unwirksam sein. Unter Vermessung versteht man in der Software-Branche die externe Kontrolle etwa darüber, wie viele Nutzer auf die Software zugreifen können. Der EuGH hatte entschieden, dass Softwarelizenzen unter bestimmten Umständen weiterverkauft werden dürfen.
Die Frage des Urheberrechts
Der Streit um den Handel mit gebrauchten Lizenzen beschäftigt Gerichte weltweit. Große Softwarehersteller wie SAP, Oracle oder Microsoft sehen in dem florierenden Gebrauchtwarenhandel eine Verletzung ihrer Urheberrechte. Die Unternehmen befürchten empfindliche Umsatzeinbußen und versuchen, die Weitergabe weitgehend zu unterbinden.