Provider müssen illegale Filmportale sperren
Nach einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs sind Internetanbieter in der Pflicht, illegale Seiten zum Anschauen oder Herunterladen von Filmen zu sperren, wenn sie von einer Urheberrechtsverletzung erfahren.

Luxemburg (AFP/red) - Konkret ging es um die Filme "Wickie und die starken Männer" sowie "Pandorum", deren Rechte die deutsche Constantin Film Verleih GmbH hat; zudem um den Film "Das weiße Band" der österreichischen Produktionsgesellschaft Wega. Alle drei Filme konnten auf der früheren Internetseite "kino.to" angesehen und sogar auch kostenlos heruntergeladen werden, ohne dass Constantin beziehungsweise Wega dem zugestimmt hätten.
Provider: Sperrungen sind teuer
Von dem österreichischen Internetanbieter PPC Telekabel Wien verlangten die Film-Unternehmen daher, den Zugang zu kino.to zu sperren. Telekabel weigerte sich: Wirksame Sperrungen seien teuer, zudem sei nicht nachgewiesen, dass Telekabel-Kunden kino.to rechtswidrig genutzt hätten. Der Oberste Gerichtshof in Wien legte den Streit dem EuGH vor.
Vermittler sind in der Pflicht
Nach dessen Urteil (Az: C-314/12) sind Telekabel und andere Internetprovider in der Pflicht. Sie würden zwar nicht selbst illegal handeln, seien aber "Vermittler, deren Dienste zur Verletzung eines Urheberrechts genutzt werden". Ziel des europäischen Rechts sei aber "ein hohes Schutzniveau der Rechteinhaber". Die EU-Staaten seien verpflichtet, Urheberstöße nicht nur zu verfolgen, sondern ihnen auch vorzubeugen. Eine Anordnung gegen Provider sei daher auch ohne den Nachweis möglich, dass dessen Kunden illegal auf die Filme zugreifen.
Kein Angriff auf die Informationsfreiheit
Durch eine Anordnung, den Zugang zu kino.to zu sperren, werde die unternehmerische Freiheit der Provider nicht wesentlich angetastet, betonten die Luxemburger Richter. Ihre Dienstleistung bleibe insgesamt erhalten und die Provider könnten selbst entscheiden, wie sie eine solche Sperre umsetzen wollen. Die Wirtschafts- und die Informationsfreiheit stünden einer Sperr-Anordnung daher nicht entgegen.
Kino.to war auch schon Ziel der deutschen Strafverfolgungsbehörden. Die Betreiber hatten die Seite daher im Juni 2011 eingestellt.
Quelle: AFP