EU-Roaming doch ohne Zeitlimit geplant
Roaming in der EU soll ab Mitte 2017 doch ohne 90-Tage-Limit kostenlos bleiben. Dem neuen Vorschlag der EU-Kommission zufolge darf der Anbieter aber eingreifen, wenn er einen Missbrauch vermutet. Roaming sei für Reisende vorgesehen.

Brüssel – Handynutzer sollen nach einem überarbeiteten Vorschlag der EU-Kommission ab Mitte 2017 nun doch ohne zeitliche Begrenzung kostenfreies Roaming im EU-Ausland nutzen können. "Wir haben entschieden, dass es keine täglichen Begrenzungen geben soll", sagte der zuständige EU-Kommissar Andrus Ansip am Mittwoch in Brüssel. Stattdessen solle jeder Nutzer "wie daheim" Roaming nutzen können. Allerdings müsse Missbrauch verhindert werden können - zum Beispiel, wenn sich Nutzer eine günstige SIM-Karte im Ausland besorgen, um sie dauerhaft zu Hause zu nutzen.
Nach heftiger Kritik hatte die Brüsseler Behörde zuletzt einen ersten Plan zur Neuregelung der Auslands-Handykosten zurückgezogen. Demnach waren nur 90 Tage kostenfreies Roaming pro Jahr im EU-Ausland garantiert. Parlament und Staaten hatten die Neuregelung im Grundsatz vergangenes Jahr beschlossen. "Dauerhaftes Roaming" war in dem Beschluss nicht vorgesehen. Was das bedeutet, sollte die EU-Kommission ausarbeiten. Die ersten Reaktionen fielen nun positiver aus.
"Roaming ist für Reisende"
In dem Plan hieß es nun: "Roaming ist für Reisende." Das neue System solle auf dem Wohnort oder einer "festen Verbindung" zu einem EU-Staat basieren. Dazu gehöre etwa, oft in dem EU-Staat anwesend zu sein, in dem der Mobilfunk-Provider ansässig sei.
"Wir haben derzeit sehr unterschiedliche Telekommunikationspreise in der Europäischen Union", sagte EU-Digitalkommissar Günther Oettinger. "Die Telekommunikationspreise in Lettland etwa sind um ein Sechseinhalbfaches niedriger als die von Irland. Also könnte geschäftsmäßig ein Missbrauch dadurch betrieben werden, dass man SIM-Karten aus Lettland in Irland vertreibt und der Ire in Dublin nach Dublin telefoniert zu Preisen, die in Lettland bestehen."
Maßnahmen gegen Dauer-Roaming
Anbieter von Telekommunikationsdiensten sollen daher einschreiten können, wenn ein Nutzer sich in seinem Heimatland aufhält - aber dennoch dauerhaft auf günstigere Roaming-Tarife aus dem Ausland zurückgreift. Die Telekom-Konzerne sollen solche Nutzer darauf ansprechen und für sie einen Aufpreis einführen können. "Wenn jemand nachhaltig mit einer Sim-Karte telefoniert, ohne jemals am Ort dieses Gebührenmarktes zu sein, dann bekommt die Telekom-Company das Recht, ihn abzumahnen, ihn anzuhören, was die Gründe dafür sind", sagte Oettinger. Dienst- und Urlaubsreisen sollen aber unbegrenzt ohne Roaming-Zuschläge möglich sein.
Reaktionen: Kann Missbrauch verhindert werden?
"Die EU hält ihr Versprechen an die Nutzer", kommentierte der Vorsitzende der CDU/CSU-Gruppe im Europaparlament, Herbert Reul. Die Idee von Schutzklauseln scheine auf den ersten Blick ebenfalls sinnvoll, dürfe aber nicht dazu führen, dass Unternehmen nun zur "Roaming-Polizei" würden.
Der deutsche Digitalverband Bitkom zweifelte an, ob der Plan einen Missbrauch tatsächlich verhindern könne. Der Vorschlag "lässt großen Spielraum für Interpretationen und ist in dieser Form voraussichtlich technisch schwer umsetzbar", kritisierte Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder.
Der endgültige Vorschlag soll im Dezember angenommen werden. Zuvor sind Beratungen mit der europäischen Regulierungsbehörde BEREC, den EU-Staaten und weiteren Beteiligten wie Telekom-Unternehmen geplant.
Viel Kritik an geplantem 90-Tage-Limit
Die EU-Kommission hatte zuvor versucht, einen möglichen Missbrauch der Roaming-Regelung durch das 90-Tage-Limit zu verhindern. Sie hatte argumentiert, eine längere Nutzungsfrist könne Missbrauch ermöglichen: Nutzer könnten sich einfach in einem EU-Land mit besonders günstigen Preisen eine SIM-Karte besorgen und in teuren Ländern auf Dauer damit telefonieren. Dies hätte aus Sicht der Behörde längerfristig auch zu höheren Preisen für Verbraucher geführt.
Neue Roaming-Kostengrenzen ab 30. April
Ab 30. April 2016 gelten neue Kostengrenzen für das Telefonieren, Surfen und Simsen im EU-Ausland. Etwas komplizierter als bisher ist die Regelung, da es einen maximalen Aufschlag auf den Heimattarif gibt und zusätzlich eine generelle Höchstgrenze.
EU-Minister bestätigen geplantes Roaming-Ende
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Roaming: Einschränkung statt Abschaffung
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