Viele Verbraucher buchen ihre Pauschalreise, die Ferienwohnung oder das Flugticket via Internet am heimischen PC. Den Schaden hat, wer den Urlaub nich antreten kann, denn bei Oline-Reisebuchungen besteht kein Widerrufsrecht.
Hannover (red) - Wer seinen Urlaub aus bestimmten Gründen nicht antreten kann, muss mit Stornogebühren rechnen. Davor warnt die Verbraucherzentrale Niedersachen in Hannover. Oline-Reisebuchungen im Internet können nicht widerrufen werden, denn sie sind vom sonst üblichen zweiwöchigen Widerrufsrecht ausgenommen, erklärt Karin Goldbeck, Juristin bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen.
Die Vorschriften für Fernabsatzverträge gelten laut Bürgerlichem Gesetzbuch nicht für Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung und Beförderung (§ 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB). Ein übereilter Klick und ein Rücktritt von Reise oder Flug sind in der Regel nur noch gegen Ersatz von Stornokosten möglich. Auch Umbuchungen sind fast immer mit mehr oder weniger hohen Gebühren verbunden.
Ein Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters oder Flugunternehmens vorab lohnt sich daher auf jeden Fall – auch beim Vergleich von Angeboten, rät die Verbraucherzentrale. Hotelkritiken im Internet geben einen ersten subjektiven Eindruck anderer Reisender von Hotel und Anlage wieder. Speziell bei Billig-Flugtickets sollte man zudem auf die diversen Nebenkosten achten.