szmtag
16.12.2011
Kartellamt stimmt zu

Unitymedia und Kabel BW dürfen fusionieren

Unitymedia und Kabel BW dürfen fusionieren. Damit schließen sich zwei der marktbeherrschenden Kabelanbieter in Deutschland zusammen. Das Kartellamt genehmigte jetzt den Zusammenschluss, man erhofft sich einen verstärkten Wettbewerb.

Bonn (dapd/red) - Kartellamtspräsident Andreas Mundt sagte am Donnerstag, die Wettbewerbsbehörde erhoffe sich trotz des unübersehbaren Konzentrationsprozesses eine Verstärkung des Wettbewerbs. Denn die Freigabe sei nur unter weitreichenden Auflagen erfolgt.

Die zugesagten Verpflichtungen

So verpflichtete sich der Unitymedia-Eigentümer und künftige Besitzer von Kabel BW (www.kabelbw.de), Liberty Global, großen Wohnungsunternehmen ein Sonderkündigungsrecht einzuräumen. Damit erhalten nicht nur der verbleibende Wettbewerber Kabel Deutschland, sondern auch neue Wettbewerber auf dem TV-Markt wie die Deutsche Telekom mit ihren Internet-TV-Angeboten die Möglichkeit, in diesen bislang weitgehend durch langfristige Gestattungsverträge abgeschotteten Markt einzudringen.

Außerdem wird Liberty Global die Verschlüsselung digitaler Free-TV-Programme beenden und verzichtet auf Exklusivitätsklauseln und Eigentumsvorbehalte, die bislang Wohnungsgesellschaften den Wechsel zu einem anderen Anbieter erschweren.

Wettbewerbshüter loben Entscheidung

"Durch die Verpflichtung, große langfristige Verträge mit der Wohnungswirtschaft zu öffnen und weitere vertragliche Rechte sowie die Grundverschlüsselung digitaler Free-TV-Programme aufzugeben, werden die negativen Auswirkungen des Zusammenschlusses kompensiert", sagte Mundt.