szmtag
13.08.2010
Urteil

Anbieter muss Kunden auf extrem hohe Rechnung hinweisen

Die Telekom hat einen Prozess verloren, in dem es um eine extrem hohe Internet-Rechnung ging. Obwohl sich die klagende Kundin selbst nachlässig verhalten hatte, bekommt sie jetzt über 5000 Euro zurück.

Bonn (red) - Laut dem bereits rechtskräftigen Urteil des Bonner Landgerichts ist der DSL Anbieter dazu verpflichtet, seine Kunden auf ungewöhnlich hohe Rechnungen explizit hinzuweisen.

Von 40 auf 1000 Euro

Geklagt hatte eine Kundin aus Niedersachsen, die jetzt über 5000 Euro zurückbekommt. Verschiedenen Medienberichten zufolge war ihr DSL-Router falsch eingestellt gewesen, worauf er ständig einen Zugang zum Internet herstellte - auch dann, wenn es gar nicht nötig und der Kundin gar nicht bewusst war.

Schaden blieb zunächst unbemerkt

Hatten die monatlichen Rechnungen zuvor selten mehr als 40 Euro betragen, so summierten sie sich in Folge der fehlerhaften Routereinstellung auf über 1000 Euro monatlich. Die Telekom-Kundin hatte den Schaden selbst zunächst nicht bemerkt. Die Bonner Richter urteilten nun, die Telekom (www.telekom.de) hätte angesichts des "ungewöhnlichen" Nutzungsverhaltens - zumal bei einem minutengenau abgerechneten Tarif - reagieren und die Kundin von der Höhe der Rechnungen in Kenntnis setzen müssen. Stattdessen hatte der Konzern einfach weiter abgebucht.

Mitschuld der Kundin festgestellt

Jedoch wurde der Kundin, die laut Medienberichten im fraglichen Zeitraum weder ihre Kontoauszüge noch die Online-Rechnungen überprüft hatte, eine gewisse Mitschuld angerechnet, weil sie sich nachlässig verhalten hatte. Ihre regulären Telefonkosten muss sie für die strittigen Monate selbst tragen, zusätzlich einer Pauschale von 50 Euro monatlich für eine Surf-Flatrate - immerhin zusammen 460 Euro.